Kann ich mir diese Immobilie leisten? Wir beraten Sie gerne!
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Nur wenige Gehminuten von der Eppsteiner Innenstadt entfernt, befindet sich dieses freistehende 2-Familienhaus.
Die etwa 70 m² großen Wohnungen im Erdgeschoss und Obergeschoss sind von der Aufteilung identisch. Beide Geschosse verfügen über 3 Zimmer, Küche, ein Tageslichtbad und einen Balkon.
Im Untergeschoss dieser Immobilie befinden sich Kellerräume, eine Waschküche, ein separater Gewölbekeller sowie der Heizungsraum.
Der großzügige und sehr grüne Garten ist von allen Parteien variabel nutzbar.
Die Wohnung im Obergeschoss ist derzeit vermietet.
Sollte Ihnen die Immobilie zusagen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme um eventuelle Fragen zu klären und einen gemeinsamen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Objektnummer
6000
Objektart
Zweifamilienhaus
Ort
Eppstein
Baujahr
1917
Zustand
sanierungsbedürftig
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Zimmer
8
Schlafzimmer
5
Badezimmer
2
Balkone
3
Grundstücksfläche
ca. 998 m²
Wohnfläche
ca. 160 m²
Nutzfläche
ca. 50 m²
Terrassenfläche
ca. 30 m²
Kaufpreis
559.000 €
Außenprovision
5,95 %
Provisionshinweis
Fällig und zahlbar mit Abschluss des Kaufvertrages vom Käufer.
Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Energieeffizienzklasse
H
Wesentlicher Energieträger
Öl
Endenergiebedarf
366,10kWh / (m²*a)
Endenergiebedarf
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- Freistehendes 2-Familienhaus in massiver Bauweise mit Garten und Balkon.
- Pro Etage ist eine Wohneinheit vorhanden.
- Alle Wohnungen haben ein Tageslichtbad.
- Gewölbekeller als Weinkeller.
- Es ist eine Waschküche und ein Fahrradraum vorhanden.
- Das Haus verfügt über eine Buderus Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1996.
- Warmwasserversorgung über Elektro.
- Der Garten ist von allen Parteien nutzbar.
- Das Grundstück ist mit viel Grün eingewachsen.
Für dieses Gebiet besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan ( 104 - Müllerwiesen und Staufenstraße ) u.a. mit folgenden Daten:
- Allgemeines Wohngebiet - WA 10
- GRZ: 0,3 - GFZ: 0,6
- Zulässige Zahl der Vollgeschosse beträgt 2.
- Es wird die offene Bauweise festgesetzt. Es dürfen nur Einzelhäuser errichtet werden.
- Die höchstzulässige Zahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude beträgt 2.
Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Baubehörde.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Wünschen und Anforderungen an Ihr neues Zuhause. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich zu einem ersten Kennenlern-Gespräch an.